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Der ganz normale Behördenwahnsinn

Die Mandantin ist Deutsche. Sie hat ihren ständigen (einzigen) Wohnsitz in Moskau. Eines Tages vergisst sie ihren Reisepass in der Hosentasche, und er wandert mit in die Waschmaschine. Also beantragt sie bei der Deutschen Botschaft einen neuen Pass.

Die Deutsche Botschaft beschäftigt fähige Mitarbeiter in der Konsularabteilung. Frau H. ist so eine fähige Mitarbeiterin. Sie stellt fest, dass die Mandantin vor rund 40 Jahren adoptiert wurde. Dabei wurde — Prinzip der Volladoption — ihr Geburtsname (Mädchenname) geändert. Seither trägt sie als Geburtsnamen den Namen ihres Adoptivvaters.

Das ist nach Auffassung von Frau H. falsch. Die Mandantin muss einen anderen Geburtsnamen tragen.

Frau H. liest das EGBGB und findet eine Norm, die zu passen scheint. Dass sie dabei elementare Grundsätze der Lehre von der Gesetzeskonkurrenz verkennt, bemerkt sie nicht. Sie wendet die nicht einschlägige Norm an, leider auch noch falsch. Deshalb kommt sie zu dem Schluss, dass sich die Frage, welchen Geburtsnamen die Mandantin heute trägt, nach dem Recht der ehemaligen DDR richtet. Sie liest in einem alten Kommentar zum Familiengesetzbuch der DDR nach und versteht eine Fundstelle nicht richtig.

Ohne Rücksprache mit der Mandantin ändert sie den Passantrag und reicht den geänderten Antrag an die Bundesdruckerei weiter. Danach wird die Mandantin davon in Kenntnis gesetzt, dass sie einen neuen Namen verpasst bekommt. Einfach so.

Mal ganz abgesehen davon, dass die Rechtsauffassung von Frau H. blühender Unsinn ist, und dass die Mandantin massive Probleme bekommt, wenn sie mit einem neuen Pass, in dem sie plötzlich anders heisst, von den russischen Behörden neue Ausfertigungen ihres Visums, ihrer Aufenthaltsgenehmigung und ihrer Registrierung möchte, ist dieses Vorgehen ein Musterbeispiel dafür, wie gedankenlose und überhebliche Beamte einen Bürger zum bloßen Objekt staatlichen Handelns machen. Der Mensch, der dahintersteht, wird geflissentlich ignoriert; er ist nur noch eine Akte, ein Vorgang, eine Nummer.

Diese Verobjektivierung ist die Mutter aller Verletzungen der Menschenwürde; ein lehrbuchartiger Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.

Die Mandantin ist verzweifelt. Ich rufe in der Botschaft an, lasse mir Frau H. geben. Sie ist uneinsichtig. Nach einiger Diskussion erkenne ich an, dass sie ihre Rechtsauffassung nicht ändern wird. Ich stelle eine Klage in Aussicht. Sie ist empört.

Ein Klage dauert lange. Eine Klage bedeutet Stress. Beides kann die Mandantin gar nicht gebrauchen. Sie braucht einen neuen Pass, der auf ihren korrekten Namen lautet. Und zwar umgehend.

Ein Anruf bei Herrn R., Leiter der Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft in Moskau. Er hat keine Zeit für mich (”spricht gerade”). Ich erläutere seiner Sekretärin das Problem und bitte um baldigen Rückruf. Es ist Freitag Mittag.

Zwei Stunden später ist ein Rückruf noch nicht erfolgt. Ich rufe erneut an und weise darauf hin, dass ich der Mandantin noch vor dem Wochenende mitteilen möchte, ob Aussicht auf Einigung besteht, oder ob wir uns alle in Berlin beim Verwaltungsgericht kennenlernen. Das wäre doch komisch, wo wir ja alle in Moskau wohnen.

Nach einer halben Stunde klingelt das Telefon. Der Herr hat jetzt Zeit für mich. Ob er wisse, worum es geht, frage ich. Er verneint. Noch während ich ihm erkläre, worum es geht, erreicht mich eine Email der Mandantin. Die Konsularabteilung hat ihr mitgeteilt, dass man ihr nun einen vorläufigen Pass auf ihren richtigen Namen ausgestellt hat, den sie sofort abholen kann. Außerdem ist ein neuer Reisepass auf ihren richtigen Namen im Expressverfahren bei der Bundesdruckerei beantragt worden.

Kein entschuldigendes Wort. Keine Namensunterschrift. Kein zuständiger Sachbearbeiter: Eine anonyme Mitteilung einer deutschen Behörde. Das gibt es auch nicht jeden Tag. Herr R. verspricht, sich schlau zu machen und sich am Montag zu melden.

Die Mandantin hat inzwischen ihren Pass. So, wie er ursprünglich beantragt war. Von Herrn R. habe ich nie wieder gehört.

Liebe Botschaft: Das ist alles schön und gut. Eine Entschuldigung bei der Mandantin wäre hier allerdings noch angezeigt gewesen. Ich erinnere an Art. 1 Grundgesetz, der auch für deutsche Behörden in Russland gilt. Aber über den Vorfall das Deckmäntelchen des Schweigens zu breiten, ist für die eigene Karriere natürlich viel besser…

Tomatensaft

Neulich im Flieger, AirBerlin von Moskau nach München:

Flugbegleiterin: “Was darf ich ihnen zu trinken anbieten?” Fluggast: “Was haben Sie denn?” Flugbegleiterin: “Alles, was möchten Sie denn?” Fluggast: “Tomatensaft.”

Und ich dachte schon, da kommt jetzt ein kreativer und ausgefallener Getränkewunsch. Als ob irgendeine Passagiermaschine auf dieser Welt ohne einen krisentauglichen Vorrat an Tomatensaft abheben würde.

P.S.: Schonmal versucht, in einer beliebigen, gängigen Bar oder Kneipe in Deutschland Tomatensaft zu bestellen? Genau.

Kollision in der Metro

Heute bin ich das erste mal in der Metro in Moskau mit jemandem aneinandergeraten. Ich habe ja schon erwähnt, dass es dort recht ruppig zugeht. Heute aber hat ein Herr mittleren Alters den Vogel abgeschossen: Mit ausgebreiteten Ellenbogen entgegen der Flußrichtung des Menschenstromes kämpfte er sich rücksichtslos brutal geradeaus, mittendurch. Das ist auch für andere Russen zu viel, und sie haben sich beschwert. Als ich dann den Ellenbogen des Herrn schwungvoll in die Rippen bekam, hat es mir gereicht, und er bekam meinen Ellenbogen, ebenfalls schwungvoll, ebenfalls in die Rippen.

Er blieb stehen, drehte sich um, funkelte mich an und begann, mich zu beschimpfen. Ich hatte keine Lust mehr, höflich zu sein, und habe zurückgeschimpft. Auf Bayerisch, das rollt einfach runder von der Zunge.

Der Herr war so verdutzt, dass es ihm die Sprache verschlagen hat. Also habe ich ihn angelächelt, ihm auf die Schulter geklopft, das Revers seines Jackets glattgestrichen, ihm zum Abschied empfohlen, sich künftig besser zu benehmen (”Pfiati”) und bin gegangen.

Als ich etwa zehn Meter weit gekommen war, hatte er seine Fassung zurückgewonnen und hat mir hinterhergeschimpft. Ich habe nicht viel verstanden, nur “Amerikanski” und ein unübersetzbares russisches Schimpfwort.

Da habe ich der Völkerverständigung zwischen Russen und Amerikanern heute wohl einen Dämpfer verpasst…

Die Stirn bieten

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Papier, bietet den mit unserem Rechtsstaatsverständnis nicht zu vereinbarenden Angriffen von Bundesinnenminister Schäuble die Stirn.

Ich applaudiere.

Nicht das Bundesverfassungsgericht hat sich in Zurückhaltung zu üben; sondern die Politik. Das Bundesverfassungsgericht gilt unter Juristen nicht umsonst als der letzte Garant für Recht und Gerechtigkeit in diesem Land. Das bedeutet nicht, dass man seine Entscheidungen nicht kritisieren darf. Was man aber nicht tun darf, ist seine Funktion als Hüterin der Verfassung, seine Existenzberechtigung in Frage zu stellen.

Herr Schäuble möchte in Rechte der Bürger eingreifen, die dem Zugriff des Staates vollständig entzogen sind. Der Grund dafür ist, dass es sich im Kern um Menschenrechte handelt, die jedem Menschen von Natur aus zustehen und nicht vom Staat gewährt werden. In Rechte, die nicht vom Staat kommen, kann der Staat aber nicht eingreifen. Wir sprechen von “überpositivem Recht”. Ein Staat, der Rechtsstaat sein will, muss sich selber diesem überpositiven Recht unterordnen, es als unantastbar anerkennen. Sonst ist er kein Rechtsstaat.

Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts besteht nun vor allem darin, zu überwachen, dass der Staat — in diesem Fall der Gesetzgeber — diese Grenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen sind im Grundgesetz verankert und können vom Gesetzgeber nicht geändert werden — nicht einmal einstimmig. Sie sind dem Zugriff des Staates entzogen.

Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht Vorhaben von Herrn Schäuble deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil sie diese Grenzen überschreiten. Weil sie nicht rechtsstaatlich sind. Herr Schäuble möchte das nicht einsehen und stellt stattdessen die Existenzberechtigung des Verfassungsgerichts und die ihm zugedachte Aufgabe in Frage. Das ist unerhört.

“Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden.”, sagte Schäuble der FAZ. Ich sage: Wer Mitglied des Deutschen Bundestages ist, hat anzuerkennen, dass seine gesetzgeberischen Kompetenzen nicht unbeschränkt sind, und dass die Überwachung der Kompetenzausübung dem Bundesverfassungsgericht obliegt.

Es wird Zeit, dass dieser frustrierte alte Mann aus seiner für das Gemeinwesen unseres Landes so wichtigen Position entfernt wird. Und zwar schnell.

Gefahr für den Rechtsstaat

Schon wiederholt habe ich ausgeführt, dass ich unseren amtierenden Innenminister Wolfgang Schäuble für eine viel größere Gefahr für den Rechtsstaat halte, als irgendein Terrorist es jemals sein könnte. Und er selber belegt es immer wieder auf eindrucksvolle Weise. Jetzt hat er das Bundesverfassungsgericht dafür kritisiert, dass es ihm gesagt hat, dass er außerhalb seiner Kompetenzen handeln will. Und er sieht es nicht ein. Wie ein kleines Kind, das “Ich will aber!” schreit, wenn die Mama “Nein” sagt. Es fehlt nur noch, dass er sich auf den Boden wirft und mit den Fäusten auf die Erde trommelnd laut zu schreien beginnt: “Rabähh!”.

Rrrrumms

Freitag Nacht habe ich grandios schlecht geschlafen. Nicht nur, dass ich hier im russischen Winter schön regelmäßig alle zwei Wochen krank werde und es mal wieder so weit war. Nein, Russland ist, an Feiertagen, auch prädestiniert für Autounfälle. Heute, Sonntag, ist hier der “Internationale Frauentag”. Gefeiert wurde aber schon am Freitag.

Nachdem wir schon in St. Petersburg am “Männertag” vor zwei Wochen Zeugen eines recht schrecklichen Autounfalls geworden sind, hat es Freitag irgendwann in der Nacht direkt unter meinem Fenster gekracht. Das Ergebnis, ein trauriger, völlig zerstörter, alter Lada, stand morgens noch auf der Straße (nirgendwo Blutspuren zu sehen, scheint also nicht so schlimm gewesen zu sein).

Metro-Stress

Heute bin ich seit längerer Zeit mal wieder in der Rushhour mit der Metro gefahren. Jetzt weiß ich wieder, warum ich das sonst nicht mache und deshalb nie vor zehn Uhr im Büro bin.

An diesem wunderschönen Montag hatte ich auf dem längsten Streckenabschnitt gediegen vollflächig Bauch-an-Rücken Körperkontakt mit einem Kollegen, der sich seit mindestens zwei Wochen nicht gewaschen und außerdem sicher mindestens zwei Promille Restalkohol hatte. Es hätte mich auch nicht gewundert, wenn in seinen Nackenhaaren Läuse herumgekrabbelt wären. Zum Glück waren dort aber keine.

Abgesehen davon war es nur das normale Abenteuer (”Einer geht noch rein…”). Beim Umsteigen muss man sich einfach von der Masse treiben lassen. Eine andere Chance hat man sowieso nicht. Jedenfalls nicht als Europäer, denn eins können die Russen richtig gut - Drängeln. Es gibt vier Disziplinen: Offensiv und defensiv, jeweils mit und ohne Ellenbogen. Ich drängele immer defensiv-ohne. Es sei denn, jemand kommt mir anders, dann drängele ich offensiv-mit. Zwischenstufen spare ich mir, entweder-oder.

Passt eigentlich nicht zu mir, es geht aber leider nicht anders. Man hat sonst echt keine Chance:

По-русски, пожалуйста

Bin gerade auf meiner ersten echten russischen Party. Keine Expats, nur Russen (außer mir halt). Appartement, Essen, Musik: Soviet-Style. Und ein toller Blick vom Balkon auf ein altes Stalin-Wohngebäude:

Interieur Design

Verstörende Motivtapete auf einer großen Säule mitten in der Cafeteria des Kanzleigebäudes:

Все хорошо…

Stimmt, es gab schon lange keine Updates mehr hier. Aber es ist alles in bester Ordnung. Über das letzte Wochenende war ich ein paar Tage in St. Petersburg. Sehr schön, aber definitiv eine Stadt, die man im Sommer besuchen sollte. Es war nicht eiskalt, aber wegen des Meeres, und auch wegen der Kanäle in der Stadt, ist die Kälte irgendwie anders. Bei minus 15 Grad ist es da schnell richtig unangenehm — die minus 35 Grad in Krasnojarsk (Südsibirien) im Februar waren “weniger kalt”…