Strafanzeige gegen das LG Karlsruhe

von Marcus Hofmann

Nach der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe in Rahmen der Beschwerde über die Durchsuchung bei Wikileaks (Hintergrund hier, hier und hier), wonach angeblich “jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte [ist], auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”, hat sich jemand die Mühe gemacht, von der Website des LG Karlsruhe eine Link-Kette zu Wikileaks zu konstruieren und dann Strafanzeige gegen das LG Karlsruhe wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu erstatten.

Interessant ist, dass die Link-Kette über die Bundesrechtsanwaltskammer läuft. Auf die verweist jeder Anwalt in dem ordnungsgemäßen Impressum seiner Website. Auch die meisten Gerichte verweisen zumindest auf die regionalen Anwaltskammern, die wiederum regelmäßig auf die BRAK verweisen. Damit lässt sich diese Strafanzeige auf praktisch alle deutschen juristischen Websites ausdehnen, was die Absurdität der Entscheidung unterstreicht.

Auch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verweist unter der URL http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/links/ mittelbar auf die Bundesrechtsanwaltskammer und damit auf Wikileaks.

Wer schreibt die Strafanzeige? :-)